Das hochwertige und geschmackvoll mit viel Holz eingerichtete Ferienhaus Tillmann verfügt über ca. 75 qm Wohnfläche und befindet sich nur wenige Gehminuten vom Deich. Im Erdgeschoss betreten Sie vom Flur aus die neue, vollständig eingerichtete Küche, das exklusive Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und WC sowie das einladende Wohnzimmer. Das Wohnzimmer ist freundlich eingerichtet und lädt zum Wohlfühlen und Entspannen ein, ebenso wie der großzügige Esszimmerbereich. Unterhaltung bieten ein SAT-TV sowie Hifi. Für besondere Behaglichkeit sorgt der zusätzlich zur Zentralheizung vorhandene Kanonenofen; neben einer Waschmaschine steht den Gästen auch ein Trockner zur Verfügung. Fenster und Glastür zur Terrasse lassen viel Sonne ins Haus. Sie blicken auf eine Südwest-Terrasse und einen gepflegten eingezäunten Garten. Ihr Auto findet in einem offenen Carport Platz. Die beiden Schlafräume befinden sich im OG. Dort gibt es auch ein weiteres WC.
Adresse: Lange Drift 72 A, 26434 Wangerland, Niedersachsen, Deutschland
Größe: 75.0 m², 3 Zimmer, 2 Schlafzimmer, 1 Bad
Betten: 1 Einzelbett, 1 Doppelbett
Handtücher und Bettwäsche können gegen eine Gebühr von 18,00 € nach der Buchung separat bestellt werden.
Der Luftkurort Hooksiel ist kurtaxenpflichtig. Deshalb muss vor Ort eine Kurtaxe entrichtet werden. Diese richtet sich nach Personenzahl, Alter und Aufenthaltsdauer richtet.
Hauptsaison - Zone 1*
Erwachsene • 3,80 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 2,60 €
Kinder (4-12 Jahre) • 1,30 €
Nebensaison - Zone 1*
Erwachsene • 1,50 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,20 €
Kinder (4-12 Jahre) • 0,60 €
*Angaben zur Haupt- und Nebensaison finden Sie auf der Seite der Wangerland Touristik
Vom Gästebeitrag befreit sind:
a) Kinder bis einschließlich 3 Jahre.
b) Schwerbehinderte, deren „Grad der Behinderung“ (früher: Minderung der Erwerbsfähigkeit) lt. amtlichen Ausweis 100% beträgt.
c) Schwerbehinderte, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Kennzeichnung „B“ im Ausweis). Bedeutet: unabhängig vom Grad der Behinderung (z.B. GdB 80% und Kennzeichnung B).
d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.